Praxis Jacob

Rahmenbedingungen

Die Verhaltenstherapie ist ein spezielles Angebot, welches sich auf bewährte Forschungsbefunde stützt. Diese Therapieform bietet Betroffenen eine Hilfestellung, um gewünschte Veränderungen in Gang zu setzen und gesetzte Ziele zu erreichen.

Verhaltenstherapie

  • begrenzt sich nicht auf das therapeutische Setting (Umsetzung der Veränderung im Alltag),
  • bemüht sich um ständige Weiterentwicklung,
  • bezieht sich in erster Linie auf das „Hier und Jetzt“, d. h. auf die gegenwärtige Situation und ihre Bedingungen,
  • ist Hilfe zur Selbsthilfe,
  • ist problemorientiert,
  • ist transparent,
  • ist ziel- und lösungsorientiert,
  • setzt an den begünstigenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Problembedingungen an.

Als Psychotherapeutin kann ich Ihnen helfen, die Ursachen für Ihr Handeln, Denken und Fühlen zu erforschen und Sie auf den Prozess der Veränderung zu begleiten, sowie Ihre Ressourcen zu entdecken und zu stärken.

Dabei bediene ich mich klassischer verhaltenstherapeutischer Methoden, aber auch vieler alter und neuer Einflüsse der Verhaltenstherapie, wie z.B. Achtsamkeit, emotionsfokussierte Ansätze, Genusstraining, etc.


Setting

Therapiesitzungen finden üblicherweise in meinen Praxisräumen statt.

Ausnahmen sind Trainings „in vivo“ – d. h. von im Alltag zu bewältigenden Situationen (z.B. soziales Kompetenztraining), sowie bei diversen Phobien (spezielle Ängste vor einem bestimmten Auslöser, z.B. Höhenangst).


Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In diesem Gespräch können sie einen ersten Einblick in meine Arbeitsweise bekommen. Für mich ist es wichtig, im Erstgespräch einen Überblick zu bekommen. Weiters wird auch bereits eine erste diagnostische Abklärung, sowie eine psychotherapeutische Beratung stattfinden. Ich berechne für das Erstgespräch, welches ebenfalls 50 Minuten dauert, das gleiche Honorar wie für eine Therapiestunde.


Einzelsetting

Eine Einheit dauert 50 Minuten.

Grundsätzlich ist eine Sitzung pro Woche vorgesehen. Dies kann aber je nach Situation und Fortschreiten der Therapie auch öfters, oder weniger oft sein. Die Gesamtdauer der Therapie hängt von der Problematik und den vereinbarten Zielen ab, ist also individuell.


Gruppensetting

Anzahl, Länge und Frequenz der Sitzung werden je nach Art und Zweck der Gruppe vereinbart.


Kosten

Die Kosten für eine Einzelstunde betragen € 100. Die Kosten für eine Gruppentherapie werden abhängig vom Setting der Gruppe vereinbart.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar spätestens 24 Stunden nach der Therapie zu überweisen.

Die Rückverrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich.


Kostenzuschuss

Die Krankenkassen erstatten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (gemäß ICD-10) einen Teil der Behandlungskosten zurück.

Kostenzuschuss für ein Einzelgespräch:

  • ÖGK € 31,50
  • BVAEB: € 42,50
  • SVS: € 45,00

Die ersten 10 Psychotherapieeinheiten sind bewilligungsfrei. Jedoch benötigen sie vor der zweiten Psychotherapieeinheit eine Bestätigung (Zuweisung) ihres praktischen Arztes. Das dafür benötigte Formular liegt bei ihrem praktischen Arzt auf.

Für einen Kostenzuschuss der ersten 10 Psychotherapieeinheiten benötigen sie eine ärztliche Zuweisung, sowie die Originale der bezahlten Honorarnoten ihrer Psychotherapeutin, um dies bei ihrer zuständigen Krankenkasse einzureichen. Eine Kopie aller Unterlagen für sie wäre empfehlenswert, da sich die Originalbeläge die jeweilige Krankenkasse einbehält.

Ab der 11 Psychotherapieeinheit muss ein Kostenzuschuss beantragt werden. Ihre zuständige Krankenkasse überprüft dann diesen Antrag und bewilligt vorerst einen Zuschuss von maximal 50 Psychotherapiestunden.

Es gibt private Krankenversicherungen, welche in der Regel - nach dem Kostenzuschuss der Krankenkasse – einen weiteren Teilbetrag oder auch den Restbetrag für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Empfehlenswert ist es, die jeweiligen Bedingungen vorab zu klären.


Terminvereinbarung und Absage

Wir vereinbaren einen oder mehrere Termine im Voraus. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich sobald als möglich zu informieren (telefonisch, per SMS oder per E-Mail). Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich.

Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen ist das Stundenhonorar zur Gänze fällig.


Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich dem §15 des Psychotherapiegesetzes und bin daher zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.